Zugangsbedingungen zum Vereinsraum

Die Stadt Dormagen hat von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und folgende Zugangsbedingungen festgeschrieben:

  • Außerhalb des Vereinsraums herrscht Maskenpflicht (FFP2-Masken)
  • Zugang hat nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist (3G)
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